Wir bemühen uns mit Erfolg in Salzburg!
- Für unser Mitglied, Herrn Miroslav M. aus der Stadlhofstraße in 5020 Salzburg konnten wir erwirken, dass dieser eine Zahlung von Euro 16.000,–an zu viel bezahlten Hauptmietzinsen für die Vergangenheit zurück erstattet bekommt. Gleichzeitig wurde sein Hauptmietzins für die Restdauer des Mietverhältnisses deutlich verringert.
Für seine Mutter, Frau Varadinka M., die im gleichen Haus in einer eigenen Wohnung wohnt, konnten wir neben einer erheblichen Hauptmietzinsreduktion für die Zukunft eine Rückzahlung von Euro8.000,– erwirken. - In einem Verfahren vor der Schlichtungsstelle des Magistrats Salzburg konnten wir für unser Mitglied, Frau Ayleen G. aus der Gabelsbergerstraße in 5020 Salzburg eine Hauptmietzins-rückerstattung in Höhe von Euro 11.000,– in einem Vergleich erwirken.
- Die Vermieterin unseres Mitglieds Frau Kristina K. hatte sich geweigert, dieser die Kaution zurückzuerstatten. Nach längeren Diskussionen konnten wir erreichen, dass Frau K. einen Großteil der ursprünglichen Kaution von Euro 2.660,–, nämlich Euro 2.281,70 zurückerstattet bekommen hat.
- Gegen Frau O. wurde kurzfristig ein Übergabsauftrag wegen Zeitablaufs des Mietverhältnisses bei Gericht eingereicht, obwohl ihr die Vermieterin eine Verlängerung des Mietverhältnisses vorab zugesagt hatte. An diese wollte sich die Vermieterin nun nicht mehr erinnern. Wir konnten erreichen, dass Frau O. einige Monate Aufschub zur Räumung und Übergabe eingeräumt wurden, so dass Sie Zeit gewann, um eine neue Wohnung zu suchen.
- Wegen schwerer Mängel an der Elektrik kündigte die Mieterin N. das Mietverhältnis gemäß § 1117 ABGB auf und übersandte die Schlüssel an den Vermieter. Dieser behielt jedoch die Kaution ein und stellte Forderungen aus Mietentgang. Durch unsere Intervention konnte einerseits eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses erreicht werden, zudem erhielt die Mieterin einen Betrag von 2000,- € retour.
- Der Vermieter von Frau Y. verweigerte die Rückzahlung des Kautionsbetrages von € 4.620,00 unter Verweis auf zahlreiche Schäden in der Wohnung. Im Schlichtungsstellenverfahren erreichten wir die Rückzahlung eines Kautionsteilbetrages von € 3.105,89.