Mietpreisdeckel 2025

Mit viel medialem Getöse wurde im März 2025 eine sehr sanfte Mietpreisbremse im Nationalrat beschlossen.
Der wesentliche Kern des sogenannten „Vierten mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz“ , kurz 4. MILG besteht darin, dass die Erhöhung der Kategoriebeträge und der Richtwerte für 2025 komplett ausgesetzt wird. Gleiches gilt für die Erhaltungsbeiträge im gemeinnützigen Wohnbau. Auch diese werden 2025 nicht wertangepasst.


Diese Bestimmungen sollen mit 1.April 2025 in Kraft treten.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass in weiterer Folge noch zusätzliche gesetzliche Maßnahmen in Ausarbeitung sind: 2026 sollen die Richtwerte und Kategoriebeträge nur um maximal ein Prozent und 2027 um maximal zwei Prozent steigen.

Von einem echten Mietenstopp für aufrechte Mietverhältnisse blieb man leider weit entfernt. Zum einen betreffen die beschlossenen und geplanten Maßnahmen nur Altbaumieten und Genossenschaftsmieten, zum anderen betrifft die gesetzliche Änderung im privaten Altbau nur solche Mietverträge, in denen überhaupt eine Kategoriemiete oder eine Indexierung gemäß Veränderlichkeit der Richtwerte vereinbart wurde, oder kraft Gesetzes direkt anwendbar sind.

Mietverträge in Altbauten, bei denen eine andere Indexierung vereinbart wurde (zum Beispiel nach Verbraucherpreisindex der Statistik Austria) sind weder von der bereits vom Nationalrat beschlossenen Regelung noch von der geplanten Regelung umfasst. Ebensowenig Mietverträge im Neubau.

Um die dringend notwendige Entlastung maßgeblicher Teile der Bevölkerung zu erreichen, sind weit umfangreichere gesetzliche Maßnahmen notwendig.