Das erste Quartal 2021 hat für die Mitglieder des Mieterschutzverbandes Salzburg viele Erfolge gezeitigt.
Neben zahlreichen Erfolgen in Kautions- und Betriebskostenstreitigkeiten wurden € 41.000,– Rückerstattung an überhöhtem Mietzins erstritten sowie € 35.000,– als Ablöse ausverhandelt.
Die besorgten Mieter, Herr und Frau B. aus Salzburg, nahmen unsere Beratung in Anspruch, zumal der Vermieter den Verkauf der angemieteten Wohnung angekündigt hatte. Die Bedenken, dass die Mieter ausziehen müssten, konnten rasch ausgeräumt werden.
Im Zuge dieser Besprechung wurde von uns der Mietvertrag überprüft und der vereinbarte Mietzins als zu hoch erachtet.
Im Überprüfungsverfahren vor der Schlichtungsstelle in Salzburg konnte bereits in der ersten Verhandlung ein Vergleich geschlossen werden und haben die Mieter einen Betrag von € 12.000,-zurückerhalten. Für die verbleibende Dauer des Mietverhältnisses (ca. zwei Jahre) müssen die Mieter einen um ca. € 130,– verringerten monatlichen Hauptmietzins bezahlen.
Auch bei Frau K. aus Salzburg erschien der Mietzins weit überhöht. Der Antrag bei der Schlichtungsstelle war rasch eingebracht und konnte auch hier in kurzer Zeit die Rückzahlung eines Betrages von € 9.000,– an die Mieterin erreicht werden.
Im Fall unserer Mitglieder Herr M. und Frau S. aus Salzburg, brachten wir einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses ein. Der Fall wurde sehr rasch von der Schlichtungsstelle zum Bezirksgericht abgezogen. Dort konnte bereits in der ersten Verhandlung ein Vergleich geschlossen werden, demnach unsere Mitglieder € 20.000,-– rückerstattet erhielten.
Familie R. aus Schwarzach wohnt seit vielen Jahrzehnten in einer selbst renovierten Wohnung zu einem sehr günstigen Mietzins. Der Vermieter möchte das Haus an eine Genossenschaft verkaufen. Es soll dort ein neuer Wohnblock entstehen. Nach intensiver Unterstützung durch den Mieterschutzverband konnte zwischen den Mietvertragsparteien eine Ablöse und Übersiedlungshilfe im Betrag von € 35.000,– ausverhandelt werden. Der Vermieter hat Handschlagsqualität bewiesen und den Betrag schon an die Mieter überwiesen.
Da der Mieterschutzverband im Gegensatz zu gewissen Prozessfinanzierungsagenturen nicht prozentuell am erstrittenen Betrag beteiligt ist, verbleiben die erstrittenen Beträge bei sehr geringem Kostenaufwand bei unseren Mitgliedern.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns mit unseren Mitgliedern!