Irgendwann wird es eine neue Regierung und ein neues Regierungsprogramm geben, und man darf sich zumindest wünschen, dass insbesondere auch im Hinblick auf leistbares Wohnen dringende Reformen beim Mietrecht angegangen werden. Ein Kernproblem ist, dass das Mietrechtsgesetz (MRG) für immer weniger Mieter/innen voll anwendbar ist. Es wäre daher unbedingt erforderlich, die Anwendung des MRG wieder auszudehnen und damit auch für ein einheitlicheres Mietrecht zu sorgen. Auch die Mietzinsobergrenzen gelten aus diesem Grund für immer weniger Wohnungen.
Wie die Rechtsprechung gezeigt hat, besteht auch ein gravierendes Problem im Bereich der Wertsicherung von Hauptmietzinsen – was in Zeiten der Inflation zu schweren Belastungen für die Mieter/innen führte – sowie im Bereich der Betriebskosten. In diesem Punkt wäre sehr wichtig, einerseits den Betriebskostenkatalog allgemein gültig zu machen bzw. ihn anderseits zu überarbeiten. So lautet z. B. seit Jahren eine Forderung des Mieterschutzverbandes, die Grundsteuer aus dem Katalog herauszunehmen. Es wäre auch klarer zu definieren, welche Kosten noch zu den Hausbetreuungskosten zählen und welche Kontrollkosten in Wahrheit mehr der Instandhaltung des Hauses dienen und nicht verrechnet werden sollten.
Sinnvoll wäre es auch, einen Außerstreitantrag zu ermöglichen, um die Höhe einer Mietzinsminderung feststellen zu können, und so viele Räumungsklagen zu verhindern.
Auch in Hinblick auf Elektroautos, Photovoltaik- und Klimaanlagen wären sowohl das MRG als auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) den neuen Bedürfnissen und veränderten Herausforderungen anzupassen.