Es ist wieder Betriebskostenabrechnungszeit!
Alle Jahre wieder kommen die Betriebskostenabrechnungen ins Haus. Jetzt ist es wieder soweit. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist die Betriebskostenabrechnung bis 30.6. zu legen. Viele haben die Abrechnungen aber schon erhalten und stellen wir nach Durchsicht der meisten Abrechnungen fest, dass es sich lohnt, die Abrechnung überprüfen zu lassen.
So findet man in fast allen Abrechnungen eine Position bezeichnet als sonstige Kosten, die besonders überprüft werden sollte. Das MRG kennt grundsätzlich keine Position, die so bezeichnet wird. Häufig findet man unter dieser Position verrechnete Reparaturen, die in der Abrechnung nichts verloren haben.
Aus unserer Erfahrung werden Abrechnungen, die von vornherein ein Guthaben aufweisen, kaum überprüft. Aber auch bei einer solchen Abrechnung lohnt sich eine Überprüfung, da das Guthaben ja auch größer ausfallen kann.
Falls Sie eine Überprüfung haben wollen, greifen Sie zum Telefon und vereinbaren Sie rasch einen Termin in einem unserer Büros. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.