Immer wieder ärgern sich unsere Mitglieder, dass Unbekannte im Haus ihren Sperrmüll ablagern. Wird dieses Gerümpel dann weggeschafft, kostet das meistens nicht wenig.
Diese Entrümpelungskosten dürfen dann als Betriebskosten verrechnet werden, wenn es sich um die Wegschaffung von herrenlosem Gut handelt.
Ist der Mist hingegen eindeutig zuordenbar (z.B. Bauschutt aus einer bestimmten Wohnung oder es wurde eine bestimmte Mietpartei beobachtet, wie sie ihre Sachen in allgemeinen Hausteilen abstellt) dürfen diese Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung aufscheinen.
Es empfiehlt sich, diesbezüglich alle Beweise zu sichern (Zeugen, Fotos etc.), da nur dann eine Bestreitung dieser Kosten erfolgreich sein kann.
Mieterschutzverband Österreich
Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599