In dieser Verordnung sind die Sicherheitsanforderungen der elektrischen Anlagen festgelegt.
In § 7 a der geltenden Fassung heißt es unter anderem: „Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht;
Die Verordnung gilt für alle ab dem 13.07.2010 abgeschlossenen Mietverträge an Wohnungen.
Ausgenommen sind jedoch Geschäftslokale, Untermieten und auch die Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Vermieter müssen nun sicherstellen, dass die Elektrik in Wohnungen der ETG (Elektroverordnung) entspricht. Wohnungen müssen nun mit einem Zusatzschutz ausgestattet sein. Ist dieser nicht vorhanden, so muß ein Fehlerstrom-Schutzschalter (max. 30 Milli ampere) unmittelbar vor den Wohnungsleitungen eingebaut werden.
Jeder Mieter tut gut daran, eine elektrotechnische Dokumentation zu verlangen. Denn liegt diese nicht vor, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass die Anlage den Anforderungen entspricht.
Wie viele Bestimmungen im Mietrecht regelt auch diese Verordnung nicht, welche Konsequenz das Fehlen einer Dokumentation nach sich zieht.
Mieterschutzverband Österreich
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