Niedrige Betriebskosten bei Mietvertragsabschluss können zu unerwarteten Zahlungen führen: Wenn Sie einen Mietvertrag abschließen, kontrollieren Sie unbedingt die Aufteilung der Bruttomiete. Das heißt: überprüfen Sie, wie hoch der eigentliche Hauptmietzins und wie hoch die „derzeitigen“ Betriebskosten veranschlagt sind.
Gewöhnlich werden Betriebskosten nämlich variabel vereinbart. Es werden monatliche Acontobeträge verrechnet und einmal im Jahr wird die Betriebskostenabrechnung erstellt. Die Hausverwaltung ist berechtigt, die Betriebskosten entsprechend den tatsächlichen Ausgaben zu verrechnen. Sind also die Acontozahlungen zu niedrig angesetzt, droht eine mitunter hohe Nachzahlung.
Falls beim Vertragsabschluss die „derzeitigen“ Betriebskosten also ungewöhnlich niedrig sind, können sich schnell hohe Nachzahlungen und Erhöhungen der Betriebskostenvorschreibungen ergeben.
Lassen Sie sich vor dem Vertragsabschluss am besten bei uns beraten, ob die Betriebskosten realistisch veranschlagt wurden.