Immer wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Erhöhung um fünf Prozent gestiegen ist, werden die neuen Kategoriebeträge verlautbart. Vermieter/innen haben dann die Möglichkeit, die Mieten bei Mietverträgen, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden, entsprechend anzuheben. Auch für Mietverträge über Kategorie D- Wohnungen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, gilt der Kategoriezins.
Die Erhöhung wird mit 1.2.2018 wirksam.
Da das Erhöhungsbegehren an die Mieter/innen mindestens 14 Tage vorher erfolgen muss, wird die Mieterhöhung mit 1.3.2018 möglich sein.
Laut Bundesgesetzblatt lauten die Erhöhungen:
Kategorie „A“ von € 3,43 auf € 3,60
Kategorie „B“ von € 2,57 auf € 2,70
Kategorie „C“ und „D brauchbar“ von € 1,71 auf € 1,80
Kategorie „D alt“ oder „D unbrauchbar“ von € 0,86 auf € 0,90
Unsere Mitglieder können Erhöhungen, die sie bekommen, gerne von uns überprüfen lassen.