Befristung Mietverträge
Wichtig ist für Sie als Mieter, dass Sie stets das Ende des befristeten Mietvertrages im Kopf haben. Der Grund liegt darin, dass der Vermieter nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages gezwungen werden kann.
Vergessen Sie und auch der Vermieter das Ende des befristeten Mietvertrages, führt dies nicht sofort zu einem unbefristeten Mietverhältnis. Das Mietrechtsgesetz sieht hier eine einmalige stillschweigende Verlängerung um drei Jahre vor. Erst nach Ablauf dieser drei Jahre geht das Mietverhältnis in ein unbefristetes über.
Zu beachten ist auch, dass der Gesetzgeber derzeit die schriftliche Verlängerung des Mietvertrages beliebig oft ermöglicht, ohne ein unbefristetes Mietverhältnis zu begründen. Lediglich bei Wohnungsmietverträgen muss die Mindestdauer von drei Jahren eingehalten werden.