EUR 20.000,– an zu viel bezahltem Mietzins zurückgeholt!
Der Mieterschutzverband Tirol hat für sein Mitglied einen überhöhten Mietzins geprüft. Aufgrund der Aneinanderreihung befristet abgeschlossener Mietverträge war der Mietzins rückwirkend bis zum Mietbeginn 2013 überprüfbar. Wegen der Größe der Wohnung (< 30m²) und der Befristung der Mietverträge konnte ein jeweils 25% Abschlag vom Richtwert geltend gemacht werden.
Da beide Seiten an einer raschen Lösung interessiert waren, konnten wir uns außergerichtlich auf eine Rückzahlung von EUR 20.000, – einigen.