Mietzinsüberprüfung
Immer wieder stellen wir fest, dass Mieter/-innen überrascht reagieren, wenn wir Ihnen mitteilen, dass der vereinbarte Mietzins überhöht ist.
Da oft Fristen versäumt werden und Mieter/-innen nicht wissen, ob in Ihrem konkreten Fall eine Mietzinsüberprüfung möglich ist, erlauben wir uns Ihnen folgende Kurzcheckliste, bekannt zu geben: Können Sie die Mehrheit der nachstehenden Fragen mit „ja“ beantworten, raten wir Ihnen dringend einen Beratungstermin in einem unserer Büros zu vereinbaren.
- Liegt Ihre Wohnung in einem Altbau?
- Gehört das gesamte Haus dem Vermieter/der Vermieterin?
- Gehört nur diese Wohnung dem Vermieter/der Vermieterin und liegt diese Wohnung in einem Altbau?
- Haben Sie ein unbefristetes Mietverhältnis und sind seit der Unterfertigung des Mietvertrages noch keine drei Jahre vergangen,
oder haben Sie ein befristetes Mietverhältnis und ist die Befristung noch aufrecht? - Hat Ihr befristeter Mietvertrag durch Zeitablauf geendet und sind seither keine sechs Monate vergangen?
Bitte beachten Sie, dass diese Kurzcheckliste nicht abschließend ist und es darüber hinaus auch noch weitere Überprüfungsmöglichkeiten gibt, die jedoch einer genaueren Recherche bedürfen, wie zB. geförderte Neubauten.