OGH: Unzulässige Wertsicherung mit Baukostenindex
Der Oberste Gerichtshof hat einer Hausverwaltung und einer gewerblichen Vermieterin in einem Verbandsverfahren die Verwendung nachteiliger Klauseln in vorformulierten Mietverträgen verboten.
In dem Urteil (10 Ob 23/24s) hat der OGH im Revisionsverfahren eine noch strittige Klausel über die Wertsicherung des Mietzinses nach dem Baukostenindex (für den Wohn- und Siedlungsbau) als gemäß § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unzulässig beurteilt: Es fehle an der erforderlichen sachlichen Rechtfertigung der für die Entgeltänderung maßgeblichen Umstände. Im Hinblick auf die Funktion der Wertsicherungsvereinbarung, sei es sachlich nicht gerechtfertigt, die Wertsicherung des Mietzinses ausschließlich an die Entwicklung reiner Erhaltungskosten, zu knüpfen. Ein solches Vorgehen müsse zwangsläufig zu einer Verzerrung des ursprünglichen „Äquivalenzverhältnisses“ führen. Weder die konkrete Kostenentwicklung unternehmerischer Vermieter noch die durchschnittliche Marktentwicklung würden dadurch auch nur annähernd abgebildet.