Maklerprovisionen vor dem Ende?
In der Kabinettssitzung vom 20.12.2022 hat sich die Regierung darauf geeinigt, dass Mieterinnen und Mieter ab 1. Juli 2023 nur noch in Ausnahmefällen eine Maklerprovision zahlen müssen.
Einsparungen für MieterInnen?
Die Regierung spricht von rund 55 Millionen Euro jährlich, die sich MieterInnen durch den Entfall der Maklergebühren ersparen sollen. Vermieter sollen nach wie vor einen Immobilienmakler beauftragen können, müssen ihn dann aber auch selbst bezahlen. Sollte meiterseits ein Makler beauftragt werden, was im gewöhnlichen Mietmarkt eher selten anzutreffen ist, kann für den Mieter eine Maklergebühr vereinbart werden.
Umgehungskonstruktionen?
Nach den Ausführungen der Regierungs sollen auch sonstige Leistungen an den nicht provisionsberechtigten Makler oder den Vermieter, die dazu dienen
den Provisionsausfall oder den eigenen Provisionsaufwand teilweise auszugleichen,
unwirksam sein . Damit soll unter anderem auch verhindert werden, dass eine vom Vermieter
geschuldete Provision auf den Mieter überwälzt wird.
Kautionen
An den Vermieter gezahlte Kautionen sollen weiterhin erlaubt sein, da diese als Sicherheit gegeben werden und damit keine Leistung an den
Vermieter darstellen.
Verwaltungsstrafen für Makler bei Verstößen
Mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 3600 Euro haben Makler zu rechnen, wenn das Bestellerprinzip nicht eingehalten werden sollte. Zudem soll eine Dokumentationspflicht des Maklers zu seinem Auftrag geschaffen werden. Wird ein Inserat für eine Wohnung seitens eines Maklers geschalten, ist nach der geplanten Gesetzesänderung davon auszugehen, dass der Mieter/ die Mieterin NICHT den Makler bestellt hat und somit nicht provisionspflichtig wird.
Der von der Regierungs vorgestellte Entwurf soll mit 1.7.2023 in Kraft treten. Angesichts der bisherigen Verzögerungen – immerhin hat die Regierung für einen vergleichsweise kleinen Entwurf, mehr als zwei Jahre benötigt – bleibt weiterhin offen, ob das geplante Gesetzesvorhaben mit 1. Juli tatsächlich in Kraft tritt.