In einer Presskonferenz am 22.3.2022 kündigten die Regierungsparteien (ÖVP, Grüne) einen fertigen Begutachtungsentwurf zu Änderung des Maklergesetzes an.
Demnach soll künftig der/die Erstbestellerin für die Kosten der Vermittlungsgebühr alleine haftbar sein.
Angeblich wäre im Gesetzesentwurf auch ein „Schutzschirm“ verankert, um Umgehungskonstruktionen bzw. möglichen Schlupflöchern vorzubeugen.
Da dem Mieterschutzverband der Gesetzesentwurf noch nicht vorliegt, ist eine konkrete Stellungnahme derzeit (22.3.2022 – 12 Uhr) noch nicht möglich.
Grundsätzlich begrüßt der Mieterschutzverband eine Änderung der bestehenden Rechtslage, da nicht einzusehen ist, dass MieterInnen regelmäßig mit hohen MaklerInnenkosten konfrontiert sind, da defacto MaklerInnen in der Regel von VermieterInnen beauftragt werden und deren Interessen vertreten.
Es ist bei dieser Gelegenheit daran zu erinnern, dass das derzeit beinahe schrankenlose Befristungsrecht erst dazu geführt hat, dass die Provisionsproblematik im derzeit bestehenden gravierenden Ausmaß vorliegt. Da Mieterinnen und Mieter zumeist nur mehr befristete Mietverträge erhalten, fallen derzeit für die Durchschnittsbevölkerung alle Jahre wieder hohe Kosten (Maklergebühren, Kaution, Übersiedlungskosten…) für den zumeist unfreiwilligen Wohnungswechsel an.