Mieterschutzverband OÖ hat für Mitglied € 10.983,56 erstritten!
Geduld und Ausdauer zahlt sich aus!
Herr G. kam mit dem Anliegen zu uns, die Miete seiner ehemaligen Mietwohnung überprüfen zu lassen. Diese erschien ihm zu hoch. Bei einem Nettoquadratmeterpreis von € 9,18 ohne Betriebs- und Heizkosten war sofort klar, dass ein Antrag auf Mietzinsüberprüfung zu stellen ist.
Im Verfahren vor der Mietzinsschlichtungsstelle wurde ein gesetzlich zulässiger Mietzins von € 5,71 netto festgestellt. Die Überzahlung betrug daher € 3,47 pro m² netto/Monat. Das konnten die Vermieter nicht akzeptieren, zumal bereits einmal ein Mietzinsüberprüfungsverfahren über eine im gegenständlichen Gebäude befindliche Wohnung vom Mieterschutzverband geführt wurde, und machten sie deshalb die Angelegenheit beim Bezirksgericht Linz anhängig.
Das Bezirksgericht Linz folgte der Entscheidung der Schlichtungsstelle. Die Versuche der Vermieter, die Entscheidung mit Rekurs und sogar einer Verfassungsbeschwerde zu bekämpfen, wurden von den Gerichten abgeschmettert.
Inklusive Kostenersatz und Zinsen erhielt unser Mitglied über die Mietdauer von vier Jahren einen Betrag iHv € 10.983,56 rückerstattet.
Da der Mieterschutzverband im Gegensatz zu gewissen Prozessfinanzierungsagenturen nicht prozentuell am erstrittenen Betrag beteiligt ist, sondern für die Vertretung nur ein geringer Barauslagenbetrag zu erstatten ist, verblieb nahezu der gesamte Rückzahlungsbetrag bei unserem Mitglied.
Wir freuen uns mit unserem Mitglied über diesen Erfolg!