Seit Jahren warten wir nun auf ein neues Mietrechtsgesetz. In jedem Regierungsprogramm werden auch diesbezüglich Vorhaben angekündigt, aber oft gar nicht oder nur teilweise umgesetzt. Mit dem Ende der jetzigen Regierung sind auch die im Regierungsprogramm angedachten Änderungen, die für Mieter und Mieterinnen nicht wirklich von Vorteil waren, weg. Nun heißt es wieder: „Bitte warten“.
Spannend ist aber in dieser Zeit, dass derzeit einige Initativanträge eingebracht wurden, um im Spiel der freien Kräfte vielleicht doch noch die eine oder andere Änderung herbeizuführen. Ich persönlich bezweifle, dass es dazu kommen wird, obwohl darin auch langjährige Forderungen des Mieterschutzverbandes enthalten sind. So wird darin begehrt, den Betriebskostenkatalog des Mietrechtsgesetzes zu entrümpeln und zB. die Grundsteuer oder auch die Hausversicherung herauszunehmen. Diese beiden Positionen betreffen ja ehrlich gesagt direkt die Vermieterseite, warum diese Kosten von der Mieterseite anteilig getragen werden sollen, kann man nicht wirklich nachvollziehen.
Aber wir werden ja sehen, ob es nun doch zu Änderungen kommen wird, die im Regierungsprogramm so nicht gestanden haben.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.