Unsere Schwerpunkte
Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie gerne bei allen Fragen des Mietrechts, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Wohnungseigentumsrechtes, insbesondere:
- Mietvertragsprüfung vor Abschluss
- Prüfung der Angemessenheit des Mietzinses
- Kontrolle von Indexberechnungen
- Prüfung der Betriebskostenabrechnungen sowie deren Aufteilung
- Antrag auf Legung der jährlichen Abrechnung durch den Vermieter und Legung der Heizkostenabrechnung
- Geltendmachung und Rückforderung von verbotenen Ablösen
- Kautionen im Außerstreitverfahren
- Geltendmachung von Investitionskosten, die der Mieter getätigt hat
- Antrag auf Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durch den Vermieter
- Anerkennung als Hauptmieter bei Scheinuntermietverträgen
- Durchsetzung von Verbesserungsarbeiten in der Wohnung
- Vertretung bei Sanierungsverfahren
- Vertretung bei Verhandlungen vor dem Bezirksgericht im Außerstreitverfahren
- Prüfung der Richtigkeit des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages (WGG)
- Feststellung des nach § 17 WGG zurückzuzahlenden Grund- und Baukostenzuschusses
- sowie Außerstreitangelegenheiten im Wohnungseigentum.