Neues bei Betriebskosten
Änderungen bei den Kosten der Schädlingsbekämpfung
In letzter Zeit kam es aber immer wieder bei den Kosten der Schädlungsbekämpfung zu Unklarheiten, was dazu führt, dass immer mehr Kosten unter dem Titel Schädlingsbekämpfung verrechnet wurden.
So war es üblich, dass Kosten für „Taubenabwehranlagen“, zB Taubennetze oder Taubenspitzen als Betriebskosten angesehen wurden, was zu einer Erhöhung der Gesamtbetriebskosten beitrug, da diese Anlagen sehr kostspielig sind. Jetzt hat der Oberste Gerichsthof aber klargestellt, dass die Kosten für Taubenabwehranlagen keine Betriebskosten im Sinne des MRG darstellen.
In Graz haben wir in den letzten Jahren immer wieder bei Betriebskostenabrechnungsüberprüfung festgestellt, dass Kosten für die Bekämpfung von Drahtwürmern unter der Position Schädlingsbekämpfung weiterverrechnet werden. In einem Verfahren konnten wir jetzt erwirken, dass diese Kosten nicht überwälzbar sind, da die angeblichen Drahtwümer Tausendfüßer waren . Diese sind aber keine Schädlinge sondern Nützlinge.
Wie Sie sehen lohnt es sich immer, auch die Belege zu der Betriebskostenabrechnung genau anzuschauen.