Sommer ist es und das Grillen am Balkon hat wieder Saison. Egal, ob im Garten oder auf dem Balkon, das Grillen ist eines der liebtesten Freizeitbeschäftigungen der Österreicher/Innen.
Für dieses Vergnügen gibt es aber gesetzliche und verwaltungsrechtliche Beschränkungen.
Mieter/Innen sollten sich vergewissern, ob Einschränkungen in den Mietverträgen oder in Hausordnungen vorgesehen sind.
Hausordnungen können regeln, ob das Grillen am Balkon überhaupt erlaubt ist. Mieter/Innen, die gegen den Mietvertrag oder Hausordnung verstoßen, riskieren eine Kündigung.
Ist das Grillen doch erlaubt, so brauchen die Nachbarn keine Geruchsbelästigungen dulden, die über das ortsübliche Ausmaß hinausgehen (§ 364 Abs 2 ABGB).
Nicht nur Eigentümer/Innen, sondern auch Mieter/Innen können gegen den Störer/die Störerin mittels Unterlassungsklage vorgehen.
Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen sind die verwaltungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt.
Schlussendlich sind noch die Ruhezeiten einzuhalten.
Mieterschutzverband Österreich
Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599