Achtung! Bei Betriebskostenabrechnungen sind Fristen einzuhalten!
Hat Ihre Hausverwaltung diese Frist nicht eingehalten, kann ein Antrag auf Vorlage der Betriebskostenabrechnung gestellt werden.
Diese Regelung gilt für alle Altbauten, geförderten Neubauten, Gemeindebauten und Genossenschaftswohnungen.
Unser Rat: Überprüfen Sie im Sommer, ob die Verwaltung eine Abrechnung gelegt hat. Falls nicht, fordern Sie die Abrechnung zunächst schriftlich bei der Verwaltung an, oder kontaktieren Sie den Mieterschutzverband.