Viele Hausverwaltungen haben bereits die Betriebskostenabrechnung 2014 an die Mieter/innen übermittelt. Die Frist endete laut Mietrechtsgesetz (gilt für sogenannte „Altbauwohnungen“) am 30. Juni 2015.
Oft erhalten Mieter/innen aber nur eine sogenannte „Einzelabrechnung“, aus der lediglich ersichtlich ist, welcher Anteil aus dem Saldo der Abrechnung auf ihre Wohnung entfällt.
Es muss aber die gesamte Betriebskostenabrechnung (für das ganze Haus, unter Auflistung der einzelnen Ausgabenposten und der Einnahmen) an geeigneter Stelle im Haus aufgelegt werden. Nur so kann deren Rechtmäßigkeit überprüft werden. Den Mieter/innen ist außerdem Einsicht in die Belege zu gewähren und auf Wunsch sind ihnen Kopien (gegen Kostenersatz) auszuhändigen.
Wenn Sie also entweder noch gar keine Betriebskostenabrechnung erhalten haben oder nur eine unvollständige Abrechnung, ersuchen Sie Ihre Hausverwaltung um eine Kopie der vollständigen Abrechnung.
Für unsere Mitglieder überprüfen wir die Betriebskostenabrechnung gerne und können bei fehlerhaften Abrechnungen in vielen Fällen schon außerbehördlich eine Rückzahlung erwirken. Falls nötig, leiten wir für unsere Mitglieder auch ein Schlichtungsstellenverfahren ein.
Mieterschutzverband Österreich
Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599