Wie muss ich die Wohnung zurückgeben?
Damit es keine Probleme gibt, ist folgendes zu beachten:
Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung in jenem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie übernommen haben, unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung.
Schäden, die Sie verursacht haben, dürfen nicht vorhanden sein.
Die Abgrenzung zwischen einer „normalen Abnützung“ und einer „übermäßigen Abnützung“ oder einem Schaden ist im Einzelfall schwierig.
Zur Beweissicherung sollten Sie sowohl beim Einzug als auch beim Auszug aus der Wohnung Fotos machen und ein bis zwei Zeugen bei der Wohnungsrückgabe mitnehmen.