Wohnungseigentümer von Erdgeschoßwohnungen beanstanden immer wieder die hohen Liftkosten, die Sie bei den Betriebskosten- und Instandhaltungskostenabrechnungen mittragen müssen. Zu Recht!
„Wieso müssen wir Liftkosten zahlen, wenn wir keinen Nutzen davon haben?“ lautet der Tenor der Erdgeschossbewohner.
Grundsätzlich werden die Betriebs- und Instandhaltungskosten nach Nutzwertanteil aufgeteilt. Dadurch kommen auch die Wohnungseigentümer des Erdgeschosses zum Handkuss. Diese sind aber den anderen Wohnungseigentümern nicht hilflos ausgeliefert.
Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeit geschaffen, dass bei erheblich unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten auf Antrag eines Wohnungseigentümers bei Gericht ein neuer Aufteilungsschlüssel festgesetzt werden kann. Im neu festzulegenden Aufteilungsschlüssel sind die Nutzungsmöglichkeiten der Erdgeschossbewohner, wie z.B. Fahrten zu den Kellerabteilen, Liftnutzung durch Reinigungspersonal zu berücksichtigen.
Natürlich können auch alle Wohnungseigentümer gemeinsam einen geänderten Aufteilungsschlüssel schriftlich vereinbaren. Dafür benötigt man aber die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Bei der Bestimmung des angemessenen Anteils und der Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung ist Ihnen der Mieterschutzverband gerne behilflich.
Mieterschutzverband Österreich
Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599