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Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie gerne bei allen Fragen des Mietrechts, des Wohnunsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere:
- Expertenberatung zu Fragen des gesamten Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts
- Rat und Hilfe beim Abschluß von Miet- und Wohnungseigentumsverträgen
- Überprüfung von Mietzinsvorschreibungen
- Prüfung von Betriebskosten-, Heizkosten- und Erhaltungsbeitragsabrechnungen
- Unterstützung bei Beschlussfassungen von Wohnunsgeigentümern
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen laut Wohnungseigentumsgesetz
- Durchsetzung notwendiger Reparaturarbeiten
- Ungesetzliche Ablöse (§27 MRG)
- Vertretung vor Schlichtungsstellen
- Vertretung vor Gericht über alle Instanzen in wohnrechtlichen Außerstreitsachen (§37 MRG und § 52 WEG)
- Unterstützung bei Kündigungs- und Räumungsprozessen
- Überprüfung von Maklergebühren
- Beratung zu Fragen der Wohnbauförderung und Wohnbeihilfen
- und bei vielen anderen Anfragen