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Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie gerne bei allen Fragen des Mietrechts, des Wohnunsgemeinnützigkeitsgesetzes und  des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere:
  • Expertenberatung zu Fragen des gesamten Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts 
  • Rat und Hilfe beim Abschluß von Miet- und Wohnungseigentumsverträgen
  • Überprüfung von Mietzinsvorschreibungen
  • Prüfung von Betriebskosten-, Heizkosten- und Erhaltungsbeitragsabrechnungen
  • Unterstützung bei Beschlussfassungen von Wohnunsgeigentümern
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen laut Wohnungseigentumsgesetz
  • Durchsetzung notwendiger Reparaturarbeiten
  • Ungesetzliche Ablöse (§27 MRG)
  • Vertretung vor Schlichtungsstellen
  • Vertretung vor Gericht über alle Instanzen in wohnrechtlichen Außerstreitsachen (§37 MRG und § 52 WEG)
  • Unterstützung bei Kündigungs- und Räumungsprozessen
  • Überprüfung von Maklergebühren
  • Beratung zu Fragen der Wohnbauförderung und Wohnbeihilfen
  • und bei vielen anderen Anfragen